Dokument auf dem Stand vom 13.07.2026 — Änderungen vorbehalten.
Diese Bedingungen gelten speziell für die Agentur envie2rouler Alpes (MONARCH SAS) und ergänzen den Mietvertrag. Dokument auf dem Stand vom 13.07.2026, Änderungen vorbehalten.
Diese Allgemeinen Mietbedingungen (AGB) regeln die Vermietung von Motorrädern durch die MONARCH SAS, Betreiberin der Agentur „envie2rouler Alpes“ (Turtle.Camp), 17 Bd de la Chantourne, 38700 La Tronche, Frankreich (der „Vermieter“), an den Mieter (der „Mieter“). Die Buchung erfolgt online, telefonisch oder per E-Mail. Abholung und Rückgabe erfolgen im Self-Service rund um die Uhr über eine gesicherte Schlüsselbox. Die Buchung wird nach vollständiger Zahlung und Annahme dieser AGB verbindlich.
Um ein Motorrad bei envie2rouler Alpes zu mieten, muss der Mieter:
Eine Online-Identitätsprüfung (Stripe Identity) ist vor der Übergabe des Fahrzeugs verpflichtend. Ohne bestätigte Prüfung kann das Motorrad nicht übergeben werden und eine Rückerstattung ist ausgeschlossen.
Spätestens bei der Abholung legt der Mieter vor: seinen Ausweis, seinen gültigen Führerschein und gegebenenfalls einen Wohnsitznachweis. Diese Dokumente müssen echt und gültig sein.
Der Mietpreis richtet sich nach Dauer, inbegriffenem Kilometerstand und gewählten Optionen. Er wird bei der Buchung angegeben. Die Zahlung erfolgt per Karte. Die anwendbaren Steuern sind im angezeigten Preis enthalten.
Der Vermieter verpflichtet sich, ein günstigeres Konkurrenzangebot für eine identische Leistung anzugleichen und einen zusätzlichen Miettag zu gewähren. Die Garantie kann vor der Buchung oder innerhalb von 48 Stunden nach deren Erfassung und spätestens bei der Abfahrt des Fahrzeugs geltend gemacht werden: Danach gilt der im Vertrag vereinbarte Preis und die Garantie entfällt. Sie gilt unter folgenden, kumulativ zu erfüllenden Bedingungen:
Der Vermieter antwortet innerhalb eines Werktags und begründet jede Ablehnung anhand der oben genannten Bedingungen. Der Gratistag verlängert die gebuchte Dauer bereits ab einem berechneten Miettag, vorbehaltlich der Verfügbarkeit des Fahrzeugs am Folgetag. Ist das Fahrzeug an diesem Tag bereits vermietet, bleibt die Preisangleichung bestehen, der Tag wird jedoch weder verschoben noch ersetzt noch finanziell ausgeglichen. Er begründet keine zusätzlichen Kilometer: Es bleibt bei den Freikilometern der berechneten Tage nach Artikel 11. Die Pflichten aus Artikel 10, insbesondere die vollgetankte Rückgabe, bleiben unberührt.
Der Mieter kann die Option Flexible Stornierung bei der Buchung oder innerhalb der folgenden 48 Stunden hinzubuchen — danach wird sie nicht mehr angeboten —, berechnet mit 10 % des Mietbetrags, mindestens 9 €. Sie räumt das Recht ein, ohne Angabe von Gründen bis zur vereinbarten Abholzeit zu stornieren, abweichend von der oben genannten 7-Tage-Frist.
Diese Option ist eine vertragliche Anpassung der Stornobedingungen durch den Vermieter. Sie ist kein Versicherungsvertrag und begründet keinen Versicherungsschutz im Sinne des französischen Versicherungsrechts.
Als Kaution wird eine Kartenvorautorisierung (Reservierung) vorgenommen: sie wird nicht abgebucht. Die Karte muss auf den Namen des Mieters lauten und über ein ausreichendes Limit verfügen. Richtwerte je nach Motorradkategorie: 1.500 €, 2.000 € oder 3.000 €. Die Kaution deckt insbesondere Schäden, fehlenden Kraftstoff, Mehrkilometer und etwaige Gebühren.
Das Fahrzeug wird an der Adresse der Agentur im Self-Service rund um die Uhr über eine gesicherte Schlüsselbox bereitgestellt. Ein Abfahrtsprotokoll wird erstellt. Der Mieter prüft den Zustand des Fahrzeugs und meldet vor der Abfahrt jede Auffälligkeit.
Nichterscheinen („No-Show“). Wird das Fahrzeug nicht innerhalb von 2 Stunden nach der geplanten Abholzeit abgeholt, gilt die Buchung als aufgegeben: Das Fahrzeug wird automatisch wieder zur Vermietung freigegeben und kann einem anderen Kunden zugeteilt werden, ohne Erstattung der gezahlten Beträge, die als pauschale Entschädigung einbehalten werden. Ein Mieter, der seine Abholzeit verschieben möchte, muss die Agentur vor der geplanten Zeit informieren.
Die Buchung bezieht sich auf ein Modell, nicht auf ein bestimmtes Fahrzeug. Das Kennzeichen des tatsächlich zugeteilten Fahrzeugs wird dem Mieter mit den Abholinformationen mitgeteilt und steht im Mietvertrag.
Aus betrieblichen Gründen — Stilllegung, Panne, ungeplante Wartung, verspätete Rückgabe durch den vorherigen Mieter — kann der Vermieter das Fahrzeug ohne Vorankündigung durch ein Fahrzeug gleicher oder höherer Kategorie und Ausstattung ersetzen, zum unveränderten Preis und ohne dass daraus ein Entschädigungsanspruch entsteht. Der Mieter wird vor der Abfahrt informiert; verlangt das Ersatzfahrzeug eine höhere Führerscheinklasse als die des Mieters oder sagt es ihm nicht zu, wird die Miete storniert und vollständig erstattet.
Der Mieter fährt umsichtig, hält die Straßenverkehrsordnung ein und nutzt das Fahrzeug nur für den normalen Gebrauch, unter Ausschluss von Sport- oder Wettbewerbsnutzung, Untervermietung oder entgeltlicher Personenbeförderung.
Das Fahrzeug ist geortet und mit einem Beschleunigungssensor mit Sturzerkennung ausgestattet. Der Mieter verpflichtet sich, jeden Sturz, Aufprall oder Schaden unverzüglich — innerhalb von 24 Stunden (Art. L113-2 des französischen Versicherungsgesetzbuchs) — mit Fotos der Schäden zu melden.
Helm und Handschuhe sind vorgeschrieben (optional erhältlich). Das Fahrzeug wird mit einem bestimmten Kraftstoffstand übergeben; es ist mit vollem Tank zurückzugeben, andernfalls wird der fehlende Kraftstoff berechnet.
Das Paket enthält einen bei der Buchung angegebenen inbegriffenen Kilometerstand. Zusätzliche Kilometer werden zum geltenden Tarif berechnet. Je nach Angebotsbedingungen kann eine Option mit unbegrenzten Kilometern angeboten werden.
Das Fahrzeug wird zum vereinbarten Datum, zur vereinbarten Uhrzeit und an der vereinbarten Adresse in dem Zustand zurückgegeben, in dem es übergeben wurde. Ein Rückgabeprotokoll wird erstellt. Verspätung, Schäden, fehlender Kraftstoff oder Mehrkilometer können berechnet werden.
Das Fahrzeug ist versichert. Der Mieter haftet im Rahmen der Selbstbeteiligung und der Ausschlüsse des Versicherungsvertrags für während der Miete entstandene Schäden. Ausgeschlossen sind insbesondere: Fahren ohne gültigen Führerschein, unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, nicht vertragsgemäße Nutzung, Überlassung des Fahrzeugs an einen nicht benannten Dritten sowie jedes schuldhafte Verhalten. Die detaillierten Bedingungen des Versicherers werden dem Mieter mitgeteilt.
Der Mieter kann bei der Buchung oder spätestens vor der Schlüsselübergabe eine Option abschließen, mit der der Vermieter darauf verzichtet, vom Mieter für während der Miete am Fahrzeug entstandene Sachschäden einen 600 € pro Ereignis übersteigenden Betrag zu verlangen, begrenzt auf die für das Fahrzeug geltende Selbstbeteiligung.
Diese Option ist eine Modalität des Mietvertrags. Sie stellt keinen Versicherungsvertrag dar, begründet keine Garantie im Sinne des französischen Versicherungsgesetzbuchs und führt zu keiner Zahlung an den Mieter: sie begrenzt ausschließlich den Betrag, den der Vermieter vom Mieter verlangen kann.
Sie gilt pro Ereignis und nicht pro Miete: zwei getrennte Schäden führen zu zwei Anteilen von je 600 €.
Sie gilt weder für Schäden an Dritten, noch für den Diebstahl des Fahrzeugs, noch für Folgeschäden, noch für Kilometer-, Kraftstoff-, Reinigungs- oder Standzeitkosten. Sie entfällt in den Fällen, in denen der Versicherungsschutz des Fahrzeugversicherers selbst ausgeschlossen ist, insbesondere in den in Artikel 13 genannten Fällen.
Ihr Preis ist in der Buchungsübersicht angegeben. Nach der Schlüsselübergabe ist sie nicht erstattungsfähig.
Bei Motorrädern, die über unseren Versicherer Assurance Mutuelle des Motards gedeckt sind, kann der Mieter einen zweiten Fahrer anmelden, der während der Miete fahren darf. Diese Option wird pro Tag berechnet, bis zu der in der Buchungsübersicht genannten Obergrenze.
Der zweite Fahrer muss den zur Klasse des gemieteten Motorrads passenden Führerschein besitzen (A oder A2 je nach Maschine) und dieselben Bedingungen wie der Mieter nach Artikel 2 erfüllen. Er legt vor der Abfahrt Führerschein und Ausweis vor; andernfalls darf er nicht fahren.
Bei Fahrzeugen, die über einen anderen Versicherer gedeckt sind, steht die Option nicht zur Verfügung; dies wird bei der Buchung angezeigt. Ohne Anmeldung darf nur der Mieter fahren: fährt ein nicht angemeldeter Dritter, entfällt der Versicherungsschutz und der Mieter haftet für den gesamten Schaden.
Bei Panne oder Stillstand kontaktiert der Mieter den Vermieter oder die Pannenhilfe gemäß den im Vertrag angegebenen Modalitäten. Einsätze aufgrund eines Verschuldens des Mieters gehen zu dessen Lasten.
Jeder Schaden, Diebstahl oder Diebstahlversuch ist dem Vermieter und gegebenenfalls den Behörden (Anzeige) unverzüglich zu melden. Bei Diebstahl müssen die Schlüssel und Dokumente des Fahrzeugs zurückgegeben werden können. Der Mieter haftet für die Folgen einer nicht fristgerechten Meldung.
Keine Partei haftet für eine Pflichtverletzung aufgrund höherer Gewalt im Sinne von Artikel 1218 des französischen Zivilgesetzbuchs. Bei Nichtverfügbarkeit kann der Vermieter ein Ersatzfahrzeug anbieten oder die gezahlten Beträge erstatten.
Personenbezogene Daten werden gemäß unserer Datenschutzerklärung verarbeitet, einschließlich der Geolokalisierungs- und Telematikdaten des Fahrzeugs während der Miete.
Gemäß Artikel L221-28 des französischen Verbrauchergesetzbuchs gilt das Widerrufsrecht nicht für Dienstleistungen der Fahrzeugvermietung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder für einen bestimmten Zeitraum.
Diese AGB unterliegen dem französischen Recht. Im Streitfall kann der Mieter kostenlos den zuständigen Verbrauchermediator anrufen: den Mediator der FNA (Fédération Nationale de l’Automobile). Kommt keine gütliche Einigung zustande, werden die zuständigen Gerichte nach den Regeln des Verbraucherrechts bestimmt.